{"id":41933,"date":"2026-01-05T14:36:56","date_gmt":"2026-01-05T14:36:56","guid":{"rendered":"https:\/\/miamistudios.gr\/studios\/?p=41933"},"modified":"2026-01-05T15:07:21","modified_gmt":"2026-01-05T15:07:21","slug":"kommission-veroffentlicht-leitlinien-zum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/miamistudios.gr\/studios\/kommission-veroffentlicht-leitlinien-zum\/","title":{"rendered":"Kommission ver\u00f6ffentlicht Leitlinien zum Jugendschutz Gestaltung der digitalen Zukunft Europas_6"},"content":{"rendered":"<h1>AGB Vorlagen, Musterschreiben und Checklisten f\u00fcr Online-Business<\/h1>\n<p>Auch in Deutschland laufen bereits die Vorbereitungen f\u00fcr die Einf\u00fchrung der EUID-Wallet. Ziel ist die Entwicklung einer datenschutzgerechten Alters\u00fcberpr\u00fcfungsl\u00f6sung als White-Label-Anwendung, die ein Zero-Knowledge-Proof-Protokoll unterst\u00fctzt. Nach Ansicht der Kommission spielt beim Online-Schutz der Minderj\u00e4hrigen insbesondere eine effektive Alters\u00fcberpr\u00fcfung eine wichtige Rolle. Das d\u00fcrfte f\u00fcr die Betreiber von Social Media Plattformen zahlreiche Anpassungen bedeuten. Hierzu wurde die\u00a0Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) innerhalb der BzKJ eingerichtet (siehe die Meldung im\u00a0DSA News Hub vom 1. Juli 2024).<\/p>\n<p>Bei pflichtwidrigem Vertreterhandeln stehen dem Vertreter aber im Innenverh\u00e4ltnis Anspr\u00fcche (insbesondere Schadensersatz gem\u00e4\u00df \u00a7 280 I BGB) und Rechte (z. B. K\u00fcndigungsrecht) gegen den Vertreter zu. Die neuen Regelungen lassen bedauerlicherweise viele Fragen offen, so dass, wie bereits auch schon bei vergangenen Reformen, die Gerichte gefragt <a href=\"https:\/\/www.allboatsavenue.com\/\">casino ohne schweizer lizenz<\/a> sind, die gesetzlichen Vorgaben zu pr\u00e4zisieren. Ebenso greift der Schutz des Minderj\u00e4hrigen in dem Fall, in welchem die Gew\u00e4hrung des Schadensersatzes darauf hinausl\u00e4uft, dass die Wertungen des Minderj\u00e4hrigenschutzes gem\u00e4\u00df den \u00a7\u00a7 106 ff. Unser langj\u00e4hriges Engagement, Kinder online zu unterst\u00fctzen, zu st\u00e4rken und zu respektieren, spiegelt sich in der Strategie &#8220;Better Internet for Kids&#8221; und im Gesetz \u00fcber digitale Dienste wider. Oktober veranstaltete die Kommission einen Multi-Stakeholder-Workshop, um Beitr\u00e4ge zu den Leitlinien f\u00fcr den Jugendschutz nach dem Gesetz \u00fcber digitale Dienste (DSA) zu sammeln.<\/p>\n<p>Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und darauf, digitale Lebensr\u00e4ume sicher zu erkunden. Dies ergibt sich daraus, dass nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Minderj\u00e4hrige unter 16 Jahren noch nicht selbst in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einwilligen k\u00f6nnen, sondern diese Einwilligung von den Erziehungsberechtigen kommen muss. Hierzu wird vor allem auf die kommende EUID-Wallet als technische L\u00f6sung gesetzt. Auf EU-Ebene und in Deutschland hingegen spielen generelle Verbote (noch) keine Rolle. International mehren sich gesetzliche Regelungen zu generellen Verboten von Social Media f\u00fcr Minderj\u00e4hrige in verschiedenen Altersstufen.<\/p>\n<p>Nach ihrer Verabschiedung werden diese Leitlinien verbindlich vorgeben, wie Online-Plattformen ein hohes Ma\u00df an Datenschutz, Sicherheit und Schutz f\u00fcr Minderj\u00e4hrige gem\u00e4\u00df dem DSA umzusetzen haben. Das Recht der Teilhabe an Medien ergibt sich aus der Regelung in Art. 17 der UN-Kinderrechtskonvention, die in das Jugendschutzgesetz integriert wurde, und umfasst auch Social Media. Die Anbieter haben in Europa die gesetzliche Pflicht, ihre Plattformen f\u00fcr junge Menschen mit strukturellen Vorsorgema\u00dfnahmen m\u00f6glichst sicher zu gestalten. Die EU und insbesondere Deutschland scheinen jedoch einen anderen Ansatz als ein generelles Verbot zu verfolgen. Das bedeutet, dass wenn die Nutzung von Social Media die datenschutzrechtliche Einwilligung der Nutzer erfordert, es in Deutschland bereits jetzt zwingend der Zustimmung der Erziehungsberechtigten bedarf.<\/p>\n<p>Wir freuen uns sehr, den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Mediennutzung im Rahmen einer gemeinsamen europ\u00e4ischen Arbeit voranzubringen.\u201c Mit dieser Expertise sind wir unter der neuen Rechtsordnung sofort aktiv, wenn in Deutschland im Laufe des Jahres das Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft tritt. \u201eDer DSA ist ein gro\u00dfer europ\u00e4ischer Fortschritt und ein Einschnitt im bisherigen System der Regulierung von Risiken f\u00fcr Kinder und Jugendliche im Internet.<\/p>\n<p>Die Kommission wird anhand dieser Leitlinien die Einhaltung von Artikel 28 Absatz 1 des Gesetzes \u00fcber digitale Dienste bewerten. Wie das Gesetz \u00fcber digitale Dienste verfolgen die Leitlinien einen risikobasierten Ansatz und erkennen an, dass Online-Plattformen je nach Art, Gr\u00f6\u00dfe, Zweck und Nutzerbasis unterschiedliche Arten von Risiken f\u00fcr Minderj\u00e4hrige darstellen k\u00f6nnen. Sie k\u00f6nnen auch die\u00a0familienfreundliche Version der Leitlinien \u00fcberpr\u00fcfen. Juli 2025 hat die Kommission ihre Leitlinien zum Schutz Minderj\u00e4hriger im Rahmen des Gesetzes \u00fcber digitale Dienste ver\u00f6ffentlicht, um ein sicheres Online-Erlebnis f\u00fcr Kinder und Jugendliche zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Vorlagen, Musterschreiben und Checklisten f\u00fcr Online-Business Auch in Deutschland laufen bereits die Vorbereitungen f\u00fcr die Einf\u00fchrung der EUID-Wallet. 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