Kommission veröffentlicht Leitlinien zum Jugendschutz Gestaltung der digitalen Zukunft Europas_6
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Auch in Deutschland laufen bereits die Vorbereitungen für die Einführung der EUID-Wallet. Ziel ist die Entwicklung einer datenschutzgerechten Altersüberprüfungslösung als White-Label-Anwendung, die ein Zero-Knowledge-Proof-Protokoll unterstützt. Nach Ansicht der Kommission spielt beim Online-Schutz der Minderjährigen insbesondere eine effektive Altersüberprüfung eine wichtige Rolle. Das dürfte für die Betreiber von Social Media Plattformen zahlreiche Anpassungen bedeuten. Hierzu wurde die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) innerhalb der BzKJ eingerichtet (siehe die Meldung im DSA News Hub vom 1. Juli 2024).
Bei pflichtwidrigem Vertreterhandeln stehen dem Vertreter aber im Innenverhältnis Ansprüche (insbesondere Schadensersatz gemäß § 280 I BGB) und Rechte (z. B. Kündigungsrecht) gegen den Vertreter zu. Die neuen Regelungen lassen bedauerlicherweise viele Fragen offen, so dass, wie bereits auch schon bei vergangenen Reformen, die Gerichte gefragt casino ohne schweizer lizenz sind, die gesetzlichen Vorgaben zu präzisieren. Ebenso greift der Schutz des Minderjährigen in dem Fall, in welchem die Gewährung des Schadensersatzes darauf hinausläuft, dass die Wertungen des Minderjährigenschutzes gemäß den §§ 106 ff. Unser langjähriges Engagement, Kinder online zu unterstützen, zu stärken und zu respektieren, spiegelt sich in der Strategie “Better Internet for Kids” und im Gesetz über digitale Dienste wider. Oktober veranstaltete die Kommission einen Multi-Stakeholder-Workshop, um Beiträge zu den Leitlinien für den Jugendschutz nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) zu sammeln.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und darauf, digitale Lebensräume sicher zu erkunden. Dies ergibt sich daraus, dass nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Minderjährige unter 16 Jahren noch nicht selbst in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einwilligen können, sondern diese Einwilligung von den Erziehungsberechtigen kommen muss. Hierzu wird vor allem auf die kommende EUID-Wallet als technische Lösung gesetzt. Auf EU-Ebene und in Deutschland hingegen spielen generelle Verbote (noch) keine Rolle. International mehren sich gesetzliche Regelungen zu generellen Verboten von Social Media für Minderjährige in verschiedenen Altersstufen.
Nach ihrer Verabschiedung werden diese Leitlinien verbindlich vorgeben, wie Online-Plattformen ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit und Schutz für Minderjährige gemäß dem DSA umzusetzen haben. Das Recht der Teilhabe an Medien ergibt sich aus der Regelung in Art. 17 der UN-Kinderrechtskonvention, die in das Jugendschutzgesetz integriert wurde, und umfasst auch Social Media. Die Anbieter haben in Europa die gesetzliche Pflicht, ihre Plattformen für junge Menschen mit strukturellen Vorsorgemaßnahmen möglichst sicher zu gestalten. Die EU und insbesondere Deutschland scheinen jedoch einen anderen Ansatz als ein generelles Verbot zu verfolgen. Das bedeutet, dass wenn die Nutzung von Social Media die datenschutzrechtliche Einwilligung der Nutzer erfordert, es in Deutschland bereits jetzt zwingend der Zustimmung der Erziehungsberechtigten bedarf.
Wir freuen uns sehr, den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Mediennutzung im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Arbeit voranzubringen.“ Mit dieser Expertise sind wir unter der neuen Rechtsordnung sofort aktiv, wenn in Deutschland im Laufe des Jahres das Digitale-Dienste-Gesetz in Kraft tritt. „Der DSA ist ein großer europäischer Fortschritt und ein Einschnitt im bisherigen System der Regulierung von Risiken für Kinder und Jugendliche im Internet.
Die Kommission wird anhand dieser Leitlinien die Einhaltung von Artikel 28 Absatz 1 des Gesetzes über digitale Dienste bewerten. Wie das Gesetz über digitale Dienste verfolgen die Leitlinien einen risikobasierten Ansatz und erkennen an, dass Online-Plattformen je nach Art, Größe, Zweck und Nutzerbasis unterschiedliche Arten von Risiken für Minderjährige darstellen können. Sie können auch die familienfreundliche Version der Leitlinien überprüfen. Juli 2025 hat die Kommission ihre Leitlinien zum Schutz Minderjähriger im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste veröffentlicht, um ein sicheres Online-Erlebnis für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.


